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   FG Hamburg, 24.10.2000 - II 357/00   

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https://dejure.org/2000,13805
FG Hamburg, 24.10.2000 - II 357/00 (https://dejure.org/2000,13805)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.10.2000 - II 357/00 (https://dejure.org/2000,13805)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - II 357/00 (https://dejure.org/2000,13805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Ansparabschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05

    Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt -

    Entsprechendes gilt --entgegen z.B. FG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 II 357/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 175)-- erst recht, wenn der Investitionszeitpunkt auf einen bestimmten Monat innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums festgelegt wird, da sich die Auflösung der Rücklage bzw. die nach § 7g Abs. 6 EStG anzusetzende Betriebseinnahme stets nur zum Ende eines Wirtschaftsjahrs auswirken (z.B. BFH-Urteil in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
  • FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04

    Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage

    Soweit der Beklagte demgegenüber auf die Regelung im BMF - Schreiben vom 27.02.2004 (BStBl. I 2004, 337, Tz. 8) sowie die Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 21.10.1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309), Hamburg (Beschluss vom 24.10.2000 II 357/00, DStR 2001, 175) und des Landes Brandenburg (Beschluss vom 06.02.2002 IV V 2649/01, EFG 2002, 1025) hingewiesen hat, die von der Erforderlichkeit der Angabe des Investitionszeitpunkts ausgehen, so vermag der Senat sich dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen.
  • FG Niedersachsen, 16.01.2002 - 2 K 249/01

    Ansparabschreibung setzt eine vom Stpfl. zu beweisende Investitionsabsicht zum

    Damit folgt der Senat im Ergebnis dem Urteil des FG Schleswig-Holstein (a.a.O.) und anderen Finanzgerichten, die die Ansparabschreibung versagen, wenn der Betrieb bei Bildung der Rücklage schon aufgelöst ist oder die Fristen für die Investition verstrichen sind (siehe auch FG München, Urteil vom 06.02.2001, 13 K 3283/98 EFG 2001, 735; FG Hamburg DStRE 2001, 175).
  • FG Nürnberg, 30.09.2002 - VI 228/02

    Eigenheimzulage: Eigenständige - vom Einkommensteuerveranlagungsverfahren

    Die Verwendung von Sammelbegriffen reicht bei größeren Anschaffungen wie im Streitfall - u. a. auch "Spritzgußformen für Kunststoffteile 120.000,00 DM - Druckgußformen für Messingteile 150.000,00 DM" - nicht aus, um das Investitionsvorhaben nachvollziehbar zu belegen und eine Einhaltung der Rücklagengrenzen zu gewährleisten (FG Hamburg, Urteil vom 24. Oktober 2000 II 357/00, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 175).
  • FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung

    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000, II 357/00, DSTRE 2001, 175-176).
  • FG Brandenburg, 02.06.2002 - 4 V 2649/01
    Die Rechtsprechung hat diese weitgehend übereinstimmenden Voraussetzungen übernommen und dabei insbesondere auf die wegen § 7g Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 und 5 EStG notwendige Konkretisierung der einzelnen begünstigten Wirtschaftsgüter hingewiesen (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Oktober 1999, 13 K 2596/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: XI R 13/00), EFG 2000, 309 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 16. Juni 2000 14 K 1799/99 - Rev. eingelegt (Az. des BFH: X R 51/00), EFG 2000, 1309 ; Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2000 , II 357/00 , DSTRE 2001, 175-176).
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